Für Modemarken, die Bekleidung in Deutschland oder anderen EU-Märkten verkaufen, gehört die korrekte Textilkennzeichnung bereits in die Produktentwicklung. Sie sollte nicht erst kurz vor Auslieferung der fertigen Ware geprüft werden.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen. Für den deutschen Markt kommt zusätzlich das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) hinzu. Es verlangt insbesondere, dass die relevanten Angaben zur Faserzusammensetzung in deutscher Sprache erfolgen.
Für Fashion Brands entstehen Fehler häufig nicht bei der grundsätzlichen Frage, ob ein Etikett benötigt wird, sondern bei Details: falsche Faserbezeichnungen, unzutreffende Prozentangaben, fehlende Übersetzungen oder Label-Artworks, die schon produziert wurden, obwohl sich das Bulk Fabric noch geändert hat.
Gerade bei einer Produktion außerhalb der EU, beispielsweise in der Türkei, sollte die Kennzeichnung deshalb vor Beginn der Serienproduktion eindeutig freigegeben sein.
Kurz erklärt: Textilien, die in Deutschland an Endverbraucher verkauft werden, müssen ihre Faserzusammensetzung korrekt und auf Deutsch angeben. Bei Fasermischungen werden die Fasern grundsätzlich nach ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Enthält ein Produkt nichttextile Teile tierischen Ursprungs, ist zusätzlich ein entsprechender Hinweis erforderlich.
Welche EU-Textilkennzeichnung gilt für Modemarken?
Die EU-Verordnung gilt grundsätzlich für Textilerzeugnisse, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Auch Produkte mit einem Gewichtsanteil von mindestens 80 % Textilfasern werden für diese Zwecke wie Textilerzeugnisse behandelt.
Für klassische Bekleidung wie T-Shirts, Hoodies, Sweatshirts, Hosen, Kleider oder Jacken sind vor allem folgende Punkte relevant:
- korrekte Angabe der Faserzusammensetzung,
- Verwendung zugelassener Textilfaserbezeichnungen,
- Prozentangaben in absteigender Reihenfolge,
- korrekte Verwendung von Begriffen wie „100 %“, „rein“ oder „ganz“,
- Kennzeichnung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs,
- sprachlich korrekte Angaben für den jeweiligen Zielmarkt,
- dauerhaftes und gut lesbares Label,
- sichtbare Faserinformationen vor dem Online-Kauf.
Je nach Konstruktion des Produkts können zusätzliche Sonderregelungen gelten.
1. Die Faserzusammensetzung muss korrekt angegeben werden
Die Textilkennzeichnung ist keine Marketingbeschreibung.
Bezeichnungen wie „Premium Cotton Blend“, „Eco Fabric“ oder interne Stoffnamen des Lieferanten ersetzen keine gesetzlich vorgesehene Faserbezeichnung.
Für die Kennzeichnung dürfen grundsätzlich die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 aufgeführten Textilfaserbezeichnungen verwendet werden.
Typische Angaben sind beispielsweise:
80 % Baumwolle
20 % Polyester
oder:
95 % Baumwolle
5 % Elasthan
Für deutsche Fashion Brands ist es wichtig, dass die Information auf dem finalen Label mit der tatsächlichen Zusammensetzung des Bulk Fabrics übereinstimmt.
Praxistipp für die Produktion
Fordern Sie vor der Freigabe des Labels eine bestätigte Materialspezifikation des Stofflieferanten an.
Ideal ist, wenn folgende Dokumente dieselbe Zusammensetzung zeigen:
- Fabric Specification,
- Stoffbestellung,
- Tech Pack für die Bekleidungsproduktion,
- Sample Approval,
- Care/Composition Label,
- Produktionsunterlagen.
Eine Abweichung zwischen diesen Dokumenten sollte vor dem Bulk Order geklärt werden.

2. Prozentangaben werden in absteigender Reihenfolge aufgeführt
Bei Textilien aus mehreren Fasern müssen die Bezeichnung und der Gewichtsanteil der enthaltenen Fasern grundsätzlich in absteigender Reihenfolge angegeben werden.
Beispiel:
70 % Baumwolle
25 % Polyester
5 % Elasthan
Die Reihenfolge richtet sich also nach dem tatsächlichen Gewichtsanteil und nicht danach, welche Faser aus Marketingperspektive hochwertiger erscheint.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Kleidungsstücken mit mehreren unterschiedlichen Textilkomponenten erforderlich. Besteht ein Produkt beispielsweise aus Hauptmaterial, Futter und weiteren relevanten textilen Komponenten mit unterschiedlichen Zusammensetzungen, können zusätzliche Angaben notwendig sein.
Ein einfaches Zusammenrechnen aller Materialien ist daher nicht immer die richtige Lösung.
3. Wann sind „100 %“, „rein“ oder „ganz“ zulässig?
Die Begriffe:
- 100 %
- rein
- ganz
sind grundsätzlich Produkten vorbehalten, die ausschließlich aus einer einzigen Textilfaser bestehen. Die EU-Verordnung enthält dabei technische Toleranzen für unvermeidbare Fremdfasern unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Sweatshirt aus einer Baumwoll-Polyester-Mischung darf deshalb nicht als „100 % Baumwolle“ vermarktet werden, nur weil Baumwolle den Hauptanteil ausmacht.
Bei einem tatsächlich entsprechenden Single-Fibre-Produkt kann beispielsweise angegeben werden:
100 % Baumwolle
Eine falsche „100 %“-Angabe ist besonders problematisch, wenn zwischen Sampling und Serienproduktion der Stoff aus Kosten-, Verfügbarkeits- oder Performance-Gründen geändert wurde.
Deshalb sollte die Zusammensetzung immer anhand des final freigegebenen Produktionsstoffes bestätigt werden.
4. Nichttextile Teile tierischen Ursprungs
Diese Regel wird bei Premium Fashion und Denim häufig übersehen.

Enthält ein Textilerzeugnis nichttextile Teile tierischen Ursprungs, verlangt die EU-Verordnung den Hinweis:
„Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“
Relevant kann dies unter anderem sein bei:
- Lederpatches,
- Lederbesätzen,
- Hornknöpfen,
- bestimmten tierischen Naturmaterialien,
- Federn,
- Daunen,
- Knochen- oder Hornkomponenten.
Ein klassisches Beispiel ist eine Denim Jeans mit einem echten Lederpatch am Bund.
Selbst wenn der Hauptstoff aus Baumwolle besteht, sollte das Lederdetail im Rahmen der Label-Freigabe separat geprüft werden.
Für Brands bedeutet das: Nicht nur Main Fabric und Lining gehören in den Material Review. Auch Trims und dekorative Komponenten müssen vor der Produktion bekannt sein.
5. Wo muss das Textiletikett angebracht werden?
Die EU-Verordnung schreibt nicht für jedes Kleidungsstück einen bestimmten Ort wie „linke Seitennaht“ oder „Nacken“ vor.
Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich ist. Wird ein Etikett verwendet, muss dieses fest angebracht sein.
In der Bekleidungsproduktion werden Composition und Care Labels häufig:
- in der Seitennaht,
- im Innenbereich des Bunds,
- im Nackenbereich,
- oder an einer anderen geeigneten Innenposition
eingenäht.
Die Position sollte bereits beim Sample festgelegt werden.
Dabei spielen nicht nur Compliance-Fragen eine Rolle. Auch Tragekomfort, Nahtkonstruktion, verfügbare Fläche und die Länge eines mehrsprachigen Labels müssen berücksichtigt werden.
6. Für Deutschland muss die Kennzeichnung auf Deutsch erfolgen
Für deutsche Fashion Brands ist dieser Punkt besonders wichtig.
Nach dem deutschen Textilkennzeichnungsgesetz dürfen entsprechende Textilerzeugnisse grundsätzlich nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die vorgeschriebene Angabe der Faserzusammensetzung in deutscher Sprache erfolgt. Zusätzliche Sprachen können ergänzt werden.
Ein ausschließlich englisches Label ist für den deutschen Endverbrauchermarkt daher keine gute Standardlösung.
Beispielsweise:
Cotton 80 % / Polyester 20 %
sollte für Deutschland entsprechend als:
80 % Baumwolle / 20 % Polyester
angegeben werden.
Verkauft eine Marke gleichzeitig in Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden, kann ein mehrsprachiges Label sinnvoll sein.
Das beeinflusst bereits in der Entwicklungsphase:
- Labelbreite und -länge,
- Schriftgröße,
- Falzart,
- Layout,
- Anzahl der Label-Seiten,
- Produktionskosten.
Auch im Online-Shop relevant
Die Angaben zur Faserzusammensetzung müssen dem Verbraucher bereits vor dem Kauf deutlich sichtbar sein. Diese Regel gilt ausdrücklich auch für elektronische Verkäufe.
Das bedeutet für Fashion E-Commerce: Die korrekte Materialzusammensetzung gehört nicht ausschließlich auf das physische Etikett, sondern auch in die Produktinformationen des Online-Shops.
7. B2B-Lieferung und Verkauf an Endverbraucher sind nicht dasselbe
Für Unternehmen ist die Unterscheidung zwischen B2B-Lieferkette und B2C-Verkauf besonders relevant.
Werden Textilien innerhalb einer Lieferkette an andere Wirtschaftsakteure geliefert, können Etiketten unter bestimmten Voraussetzungen durch Begleitpapiere bzw. Handelsdokumente ersetzt oder ergänzt werden. Diese Möglichkeit ist sowohl in der EU-Verordnung als auch im deutschen Textilkennzeichnungsgesetz vorgesehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Private-Label-Marke ihre für Verbraucher bestimmten Kleidungsstücke dauerhaft ohne korrekte Kennzeichnung verkaufen kann.
Beispiel:
Ein Hersteller in Istanbul liefert 2.000 Hoodies an eine deutsche Fashion Brand.
Die Lieferung zwischen Hersteller, Importeur und Marke ist zunächst eine B2B-Transaktion. Die Hoodies werden anschließend jedoch über den Online-Shop der Marke an deutsche Verbraucher verkauft.
Die endgültige Consumer-Version muss entsprechend vorbereitet sein.
8. Wer trägt die Verantwortung bei Produktion außerhalb der EU?
Dieser Punkt ist für deutsche Unternehmen, die in der Türkei produzieren lassen, besonders wichtig.
Bringt ein Hersteller ein Textilerzeugnis in Verkehr, trägt er grundsätzlich Verantwortung für die Kennzeichnung und deren Richtigkeit. Ist der Hersteller jedoch nicht in der EU niedergelassen, fällt diese Verantwortung nach Artikel 15 der EU-Verordnung auf den Einführer. Händler haben ebenfalls eigene Pflichten.
Ein deutscher Importeur sollte deshalb die Composition Information nicht ungeprüft aus einer Lieferanten-E-Mail übernehmen.
Die sinnvollere Vorgehensweise ist eine dokumentierte Freigabe:
Fabric Specification → Label Artwork → Sample → Brand Approval → Bulk Production
Damit ist klar dokumentiert, welche Information für die Serienproduktion freigegeben wurde.
9. Welche Informationen benötigt der Hersteller von der Marke?
Ein Bekleidungshersteller sollte die regulatorische Zielmarktstrategie einer Marke nicht erraten müssen.

Vor der Bestellung der Produktionslabels sollte die Brand mindestens folgende Angaben liefern bzw. freigeben:
- finale Faserzusammensetzung,
- Zusammensetzung wichtiger Textilkomponenten,
- Zielländer,
- erforderliche Sprachen,
- Angaben zu tierischen Materialien,
- Größeninformationen,
- Pflegeinformationen,
- Label Artwork,
- Labelgröße,
- Falzart,
- Position im Kleidungsstück,
- Befestigungsmethode.
Wichtig: Pflegehinweise, Größenangaben und die Faserkennzeichnung sind regulatorisch nicht automatisch dasselbe Thema. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 konzentriert sich insbesondere auf Textilfaserbezeichnungen und die Zusammensetzung.
Brands sollten deshalb vermeiden, sämtliche Informationen auf einem Care Label als eine einzige gesetzliche Pflicht zu behandeln.
10. Label-Freigabe vor der Serienproduktion
Eine strukturierte Label Approval Stage verhindert viele vermeidbare Probleme.
Besonders wichtig wird diese Freigabe beim Übergang vom Muster zur Serienproduktion von Bekleidung, da sich ein einzelner Fehler anschließend über die gesamte Bestellmenge wiederholen kann.
Ein sinnvoller Prozess sieht beispielsweise so aus:
- Finalen Produktionsstoff bestätigen.
- Faserzusammensetzung verifizieren.
- Trims und Komponenten prüfen.
- Verkaufsmärkte definieren.
- Sprachen festlegen.
- Label Artwork erstellen.
- Label Sample produzieren.
- Position am Garment Sample prüfen.
- Schriftliche Brand-Freigabe einholen.
- Labels für die Serienproduktion bestellen.
Ein typischer Fehler entsteht, wenn ein Hoodie zunächst mit 100 % Baumwoll-French-Terry bemustert wird.
Während der Kalkulation entscheidet sich die Brand jedoch für einen Produktionsstoff mit:
80 % Baumwolle
20 % Polyester
Wurden die Composition Labels bereits bestellt, sind diese nicht mehr mit dem tatsächlichen Bulk Fabric abgestimmt.
Bei größeren Produktionen kann eine scheinbar kleine Änderung dadurch zu zusätzlicher Arbeit, Verzögerungen und Relabelling-Kosten führen.
Bekleidungsproduktion in der Türkei für den deutschen Markt
Die Türkei ist aufgrund ihrer geografischen Nähe zu Europa, ihrer ausgeprägten Textilinfrastruktur und der Erfahrung mit europäischen Kunden ein wichtiger Produktionsstandort für deutsche Fashion Brands.
Einen umfassenderen Überblick über Stoffbeschaffung, Sampling, Fertigung und Qualitätskontrolle finden Sie in unserem Leitfaden zur Textilproduktion in der Türkei.
Die Produktion in der Türkei ersetzt jedoch nicht die Verantwortung des Unternehmens, das die Ware in der EU in Verkehr bringt.
Gerade deshalb sollte der Produktionspartner frühzeitig wissen:
- Für welches Land wird produziert?
- Welche Faserangabe wurde freigegeben?
- Welche Sprache muss auf das Label?
- Welche Trims werden verwendet?
Bei Istanbul Factory können Stoffbeschaffung, Sampling, Private-Label-Komponenten, Labels, Prints, Stickerei, Qualitätskontrolle und Bulk Production als zusammenhängender Produktionsprozess koordiniert werden.
Für eine professionelle Produktion ist entscheidend, dass das Label am Ende genau zu dem Produkt passt, das tatsächlich gefertigt wird.
Private-Label-Produktion für deutsche Fashion Brands
Wer eine Kollektion für Deutschland oder weitere europäische Märkte produziert, sollte Composition Labels nicht als letzten administrativen Schritt betrachten.
Sie gehören in denselben Freigabeprozess wie Stoff, Passform, Farben, Drucke und Trims.
Istanbul Factory unterstützt deutsche Fashion Brands bei der Entwicklung und Produktion von Private-Label- und Custom-Clothing-Kollektionen in Istanbul – von der Stoffbeschaffung und Musterentwicklung bis zur Serienproduktion und Qualitätskontrolle.
Wenn Sie eine neue Kollektion planen, können Label-Spezifikationen und Produktionsdetails bereits während des Samplings abgestimmt werden. Dadurch lassen sich Änderungen vor der Bulk Production wesentlich einfacher lösen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine B2B-Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass eine grundlegende Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung geplant ist. Unternehmen sollten die für ihre Produkte und Zielmärkte geltenden Anforderungen deshalb regelmäßig überprüfen.
Häufig gestellte Fragen zur EU-Textilkennzeichnung
Welche Angaben müssen auf einem Textiletikett in Deutschland stehen?
Für die Textilkennzeichnung ist insbesondere die korrekte Faserzusammensetzung relevant. In Deutschland muss diese grundsätzlich in deutscher Sprache angegeben werden. Bei Fasermischungen werden die Fasern nach ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge aufgeführt.
Muss die Faserzusammensetzung in Prozent angegeben werden?
Bei Multifaser-Textilien müssen die Bezeichnungen und Gewichtsanteile der enthaltenen Fasern grundsätzlich in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Für bestimmte Sonderfälle gelten Ausnahmen.
Darf eine Modemarke „100 % Baumwolle“ schreiben?
Ja, wenn das Textilerzeugnis im Sinne der geltenden Regeln ausschließlich aus Baumwolle besteht. Die Begriffe „100 %“, „rein“ oder „ganz“ sind grundsätzlich reinen Textilerzeugnissen vorbehalten.
Reicht ein englisches Textiletikett für Deutschland?
Grundsätzlich nein. Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz verlangt die relevanten Angaben zur Faserzusammensetzung in deutscher Sprache. Zusätzliche Sprachen dürfen ergänzt werden.
Muss ein Lederpatch auf einer Jeans angegeben werden?
Enthält ein Textilerzeugnis einen nichttextilen Bestandteil tierischen Ursprungs, beispielsweise einen echten Lederpatch, kann der Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ erforderlich sein.
Gelten die Kennzeichnungspflichten auch für Online-Shops?
Ja. Die Faserzusammensetzung muss für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein. Das gilt auch beim elektronischen Verkauf.
Gibt es bei reinen B2B-Lieferungen Ausnahmen?
Bei Lieferungen zwischen Wirtschaftsakteuren innerhalb der Lieferkette können Etiketten unter bestimmten Voraussetzungen durch Handelsdokumente ersetzt oder ergänzt werden. Für Produkte, die später an Verbraucher verkauft werden, müssen die entsprechenden Consumer-Anforderungen dennoch berücksichtigt werden.
Wer ist bei einer Produktion in der Türkei verantwortlich?
Ist der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen, ist nach der EU-Verordnung grundsätzlich der Einführer dafür verantwortlich, dass die erforderliche Kennzeichnung vorhanden und die darin enthaltene Information korrekt ist.

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